Wechselvollmacht
Mit Nutzung des Bitwolt-Wechselservice erteilt der Nutzer Bitwolt (nachfolgend „Bitwolt“) die nachfolgende Vollmacht zur Vertretung in energiewirtschaftlichen Vertragsangelegenheiten (Strom/Gas) für die angegebene(n) Verbrauchsstelle(n).
1. Umfang der Vollmacht
- Vertretung des Nutzers gegenüber bisherigen und neuen Versorgern; Abgabe und Entgegennahme aller einschlägigen Willenserklärungen und Anzeigen.
- Kündigung bestehender und Abschluss neuer Lieferverträge im Namen des Nutzers, einschließlich Tarif-/Anmeldedaten.
- Informationsabruf: Einholung von Vertrags-, Tarif- und Preisinformationen, Zählpunkt-/Zählerdaten sowie ggf. Zählerständen; Anforderung/Übermittlung erforderlicher Unterlagen.
- SEPA/IBAN-Weitergabe ausschließlich zur Abbuchung der Abschläge durch den jeweiligen Versorger. Bitwolt bucht niemals vom Konto des Nutzers ab.
- Führung der Korrespondenz mit Versorgern im Rahmen der beauftragten Verträge.
- Erteilung von Untervollmachten, soweit erforderlich.
- Bitwolt ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
- Digitale Signatur: Bitwolt darf zur Ausübung der Vollmacht die Unterschrift des Nutzers in technischer Form (z. B. als Grafik) wiedergeben.
2. Modi des Wechselservice
Bitwolt prüft regelmäßig verfügbare Angebote auf Basis realer Daten (inkl. absehbarer Preisänderungen) und führt Kündigung/Neuabschluss eigenständig aus, sobald dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Nach jedem Wechsel besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht (Widerruf im Dashboard per Klick).
Bitwolt unterbreitet einen Vorschlag. Der Nutzer hat 14 Tage Zeit zur Bestätigung oder Ablehnung. Erfolgt keine Ablehnung, beauftragt Bitwolt zur Preissicherung automatisch. Auch danach gilt das 14-tägige Widerrufsrecht.
3. Best-Preis-Grundsatz
Bitwolt schließt keinen teureren Vertrag als den aktuellen ab, es sei denn, dies dient der Vermeidung absehbar höherer Kosten (z. B. bereits angekündigte oder absehbare Preiserhöhungen). Ist kein günstigeres Angebot verfügbar, wählt Bitwolt das beste verfügbare Angebot.
4. Dauer & Widerruf der Vollmacht
Die Vollmacht gilt zeitlich unbefristet und kann vom Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits begonnene Wechselvorgänge dürfen zur ordnungsgemäßen Abwicklung beendet werden.
5. Mitwirkungspflichten
- Der Nutzer macht zutreffende Angaben und informiert Bitwolt über relevante Änderungen (z. B. Zähler-/Adresswechsel).
- Der Nutzer sichert zu, für die angegebenen Verbrauchsstellen zur Vollmachterteilung berechtigt zu sein.
6. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind den Datenschutzhinweisen von Bitwolt zu entnehmen.
7. AGB
Für den Wechselservice gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Bitwolt.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.